Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB's)
§ (1) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist: Berlin in Deutschland.
§ (2) Schadenersatz / Haftung
2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Veranstaltung ordnungsgemäß zu sichern, so dass Schäden an ausführenden und teilnehmenden Personen und Technik vom Auftragnehmer ausgeschlossen sind. Für Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und Garderobe, die während der Vorbereitung, des Verlaufs oder der Nachbereitung der Veranstaltung durch Verhalten des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter, seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der Auftraggeber. Die entstandenen Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
2.2 Bei Ausfällen durch “höhere Gewalt” (Krankheit, unverschuldeter technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt insbesondere beim Ausfall der Technik im Ablauf der Veranstaltung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in solchem Fall den Schaden für den Kunden möglichst gering zu halten. Sollte es wider Erwarten zu einem Ausfall kommen, der keiner „höheren Gewalt“ unterliegt (also verschuldet ist) und tritt dieser Ausfall in der ersten Hälfte der vereinbarten Veranstaltungsdauer auf, wird bereits gezahltes Geld zurückerstattet. Danach wird der volle Betrag fällig. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass erwünschte betriebswirtschaftliche oder werbemäßige Ziele oder Erfolge des Auftraggebers erreicht werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend durchzuführen.
2.3 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse unter Ziffer 2.2 gelten nicht im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten, im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung von Leben und Gesundheit.
§ (3) Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit dem DJ kommt dann zustande, wenn dieserr schriftlich ( per Email oder Post ) zusagen und der DJ ihn bestätigt hat. Ohne die Abschließende Bestätigung durch den DJ kommt kein Vertrag zustande. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB´s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.
§ (4) Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§ (5) Zahlungskonditionen
Die Gage ist zahlbar in Bar oder per Überweisung. Bei Zahlung per Überweisung muss zwei Tage vor beginn der Veranstaltung die Zahlung eingegangen sein. Bei Barzahlung reicht es am Veranstaltungstag jedoch vor der Veranstaltung selbst zu Zahlen. Es sei denn es wurde eine andere Abmachung getroffen. Sollte zu den genannten oder vereinbarten Zeitpunkten keine Zahlung erfolgt sein stellt dies eine Vertragsverletzung dar und der DJ behält sich vor, gänzlich vom Vertrag zurückzutreten. Daraus entstehende Kosten werden nicht vom DJ übernommen.
§ (6) Stornierungen seitens des DJ
Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich DJ Zommer, im Rahmen seiner Möglichkeiten nach einem Ersatz zu suchen, ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung. Ein kurzfristiger DJ Wechsel ist nach Absprache möglich, wird aber individuell vorher mit Ihnen abgesprochen! Einen generellen Anspruch auf Ersatz gibt es jedoch nicht.
§ (7) Stornierungen seitens des Veranstalters
bis 4 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
bis 1 Woche vor dem Event 80% der Auftragssumme
bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme
§ (8) Angebot
Die erstellten Angebote verlieren nach 2 Wochen ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.
§ (9) Unverbindliche Reservierung
Eine unverbindliche Reservierung des DJ´s ist nicht möglich!
Mündliche oder schriftliche Mail Zusagen ohne eine Buchungsbestätigung seitens des DJ´s führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung.
§ (10) Anmeldung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.
§ (11) Schäden an der Technik
Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.
§ (11) Anfahrt
Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungsort und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrt- Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen) Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
§ (12) Leistungsdauer
Das Ende der Musikbeschallung wird im beiderseitigen Einvernehmen bestimmt. Der Auftragnehmer beendet auch bei geringer Anzahl der Gäste vor Ort nicht eigenmächtig die Musikbereitstellung.
§ (13) Verpflegung
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alkoholfreie Getränke kostenlos zur Verfügung.
§ (14) Musikauswahl
Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Über Wunschzettel dürfen sich der Veranstalter und seine Gäste Musik beim DJ wünschen. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen.
§ (15) Vertragsgültigkeit
Sollte einer oder mehrere Punkte des Vertrages oder der AGB rechtlich ungültig sein oder werden,
tritt an dessen stelle die gesetzliche Regelung. Der Vertrag oder die AGB‘s als ganzes verlieren nicht ihre Gültigkeit.
§ (16) Technische Anforderungen
a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ´s wird eine Stromversorgung (220 V / 3500 W Steckdose) benötigt. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.
b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.
c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.
d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 5 und 10 m². Der Veranstalter stellt nach vorheriger Absprache zwei Stühle zur Verfügung.
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